Elternsprechtage
Grundschule
Die Elterngespräche in der Grundschule werden in den ersten 14 Tagen des zweiten Schulhalbjahres durchgeführt. Die Organisation, der Ablauf und die Terminvergabe liegen in der Hand der Klassenlehrer.
1. Klassen
Die Klassenlehrer der 1. Klassen führen verpflichtende Elterngespräche zur Schulentwicklung der Kinder durch. Diese Gespräche ersetzen die schriftlichen Beurteilungen zum Schulhalbjahr. Absprachen mit Fachlehrern sind notwendig.
2. und 3. Klassen
Die Klassenlehrer der 2. und 3. Klassen bieten Gesprächstermine für interessierte Eltern an. Bei Handlungsbedarf werden konkret Eltern zu festen Terminen eingeladen. Bitte in Absprache mit den Fachlehrern handeln.
4. Klassen
Die Klassenlehrer der 4. Klassen führen verpflichtende Elterngespräche zur Schullaufbahnempfehlung durch. Absprachen mit Fachlehrern sind notwendig.
5. Gemeinschaftsschulklassen
Die Gemeinschaftsschulklassen führen einen Elternsprechtag im November durch.